• Rechtsanwalt für Familienrecht

Familienrecht umfasst folgende Unterthemen:

1

Kindschaftssachen

Das kann Sorge und Umgang, Fälle der Kindesherausnahmen, Adoptionsrecht, Fragen des Pflegekinderrechtes und der Rechte behinderter Kinder betreffen.

2

Ehescheidung

Den Überblick behalten über eine Vielzahl von Abfindungsregelungen und Antragsbefugnissen zu Ihrem Vorteil, ohne Rechtsnachteile zu befürchten.

3

Unterhalt

Die Klärung des Unterhaltes schafft Sicherheit. Nutzen Sie fachkundige anwaltliche Beratung und Unterstützung in Fragen zum Kindes-, Ehegatten- und Elternunterhalt .

4

Vermögen

Unterstützung bei der Aufteilung Ihres Vermögens aus Anlass von Verlust und Vorsorge, Trennung und Scheidung.

Strafrecht & andere Angelegenheiten

Nach individueller Absprache vertrete ich auch in anderen Angelegenheiten nach entsprechender Einarbeitung in die Fachthematik. Sprechen Sie mich dazu konkret an!

Kindschaftssachen im Familienrecht

Das Kind in der Familie

Sorgerecht und Umgangsrecht

Sorgerecht und Umgangsrecht regeln das Verhältnis der Eltern zu minderjährigen Kindern. Dabei bezieht sich die Sorge auf die Personensorge als auch auf die Vermögenssorge. Lebt ein Elternteil getrennt vom Kind formuliert das Umgangsrecht den Rahmen der Besuche und Kontakte zwischen dem Kind und seinem Elternteil.

Kindesherausnahme

Das Gesetz garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung. Jedoch darf das Jugendamt oder das Familiengericht bei Kindeswohlgefährdung eingreifen. Im schlimmsten Falle wird sich für eine Kindesherausnahme ausgesprochen, das Sorgerecht des gefährdenden Elternteils einschränkt oder entzogen.

Adoption

Der Gesetzgeber formuliert wichtige Voraussetzungen für die Annahme als Kind, also bei Adoption. Dabei liegt immer zugrunde, das die Adoption dem Wohl des Kindes dienen muss und nicht dem Wohle der zukünftigen Adoptiveltern! Nicht nur bei Kindern auch bei Erwachsenen kann eine Adoption umgesetzt werden.

Adoption in Lebenspartnerschaften

Es besteht der Wunsch einem Kind Sicherheit in einer Familie zu geben ohne dass das Elternpaar verheiratet und ein Elternteil nicht leiblich verwandt mit dem Kind ist. Der Gesetzgeber hat einen alternativen Rahmen geschaffen, um Rechte und Pflichten innerhalb dieses geschützten Bereichs zu gewährleisten.

Rechte behinderter Kinder

Für Menschen mit Behinderung wurden zur Wahrung ihrer Rechte Gesetze geschaffen. Insbesondere für Kinder mit Behinderung hat der Gesetzgeber für eine gute Entwicklung einen Rahmen geschaffen, welcher ein erfülltes Leben in Würde ermöglichen soll, indem ihm eine größtmögliche Selbständigkeit und dadurch eine aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft ermöglicht werden soll. Um das zu erreichen, wird angestrebt die Einschränkung aufgrund der Behinderung durch unterstützende Maßnahmen und Leistungen auszugleichen.

Pflegekinderrecht

Auch für Pflegekinder gehören Sorgerechtsentscheidungen zu den schwierigsten Entscheidungen in der Praxis. Diese Kinder leben in einer rechtlichen und sozialen Unsicherheit. Viele Instanzen (Jugendamt, leibliche Eltern, Pflegefamilie und nicht selten das Pflegekind selbst) entscheiden mit. Auch die involvierten Anwälte, die in diesem Rechtsgebiet spezialisiert sind, sind angehalten genau zu prüfen, wie für das Kind am besten vorgegangen werden kann.

Scheidung im Familienrecht

Nach der Ehe

Ein Scheidungsantrag kann nicht ohne Rechtsanwalt gestellt werden. Sie können jedoch der Ehescheidung ohne anwaltliche Hilfe zustimmen. Das Gericht prüft nicht, ob die getroffenen Vereinbarungen mit Scheidung Ihnen zum Rechtsnachteil in der Zukunft werden. Daher sichern Sie Ihr Recht besser mit fachkundiger und parteilicher Unterstützung!

Im Hinblick auf die Strukturreform des Versorgungsausgleichs, d.h. des Ausgleichs der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, gewinnt fachkundige anwaltliche Beratung zunehmende Bedeutung. Nach neuem Recht existiert eine Vielzahl von Abfindungsregelungen und Antragsbefugnissen, die Sie nur nach fachkundiger anwaltlicher Beratung zutreffend zu Ihrem Vorteil, ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen, nutzen können.

Bedenken Sie bitte, dass fach- und sachkundige Beratung und Aufklärung vor Ihrem verständlichen Interesse stehen muss, Kosten möglichst gering zu halten. Im ungünstigsten Fall drohen Ihnen bei nicht erfolgter Beratung im Nachhinein nur schwer korrigierbare Rechtsnachteile.

Ich lade Sie daher gern zu einem ersten Beratungsgespräch ein, während dem wir Ihren konkreten Fall und die auf Ihre persönliche Situation zugeschnittenen Lösungsmöglichkeiten erörtern. Erst nach einem Erstberatungsgespräch entscheiden Sie, ob Sie mir Ihr Mandat übertragen wollen. Da ich gemäß Rechtsanwaltsvergütungsordnung bei den für Sie entstehenden Kosten für diese Erstberatung Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtige, erhalten Sie von mir natürlich auch dann qualifizierten anwaltlichen Rat, wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen.
Ich verweise hier auf meine Erläuterungen zu den Kosten und den Hinweisen zum möglichen Antrag auf Beratungshilfe bei den Amtsgerichten.

Sollten Sie mich bereits persönlich kennen oder mich nach einem ausführlichen Telefongespräch beauftragen wollen, finden Sie an dieser Stelle auch das Formular für die Vollmacht meines Büros.

Unterhalt im Familienrecht

Die finanzielle Verantwortung klären

Das Familienrecht kennt neben dem Kindesunterhalt auch den Unterhalt des geschiedenen Ehegatten und den Elternunterhalt.

Kindesunterhalt

Für die Berechnung des Kindesunterhalts ist die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ Richtlinie. Das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes sind Eckpfeiler, an denen sich die Unterhaltshöhe festmachen lässt. Darüber hinaus sind noch Selbstbehalt und das staatliche Kindergeld zu berücksichtigen.

Ehegattenunterhalt

Nach der Scheidung geht es auch darum, ob der eine Ehegatte dem anderen künftig zu Unterhalt verpflichtet ist. Diese Scheidungsfolge wird mitunter hart verhandelt. Dabei ist wichtig zu wissen, dass Unterhaltsansprüche nicht erst mit der vollzogenen Scheidung bestehen sondern bereits während der Trennung als Trennungsunterhalt.

Elternunterhalt

Im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten müssen Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern sorgen. Der Elternunterhalt hängt von der Verdiensthöhe und vorhandenem Vermögen ab. Auch hier wird die Düsseldorfer Tabelle hinzugezogen und schützt einen Teil des Einkommens als Selbstbehalt. Bei Vermögen bleibt ein sogenanntes Schonvermögen unangetastet.

Vermögen

Planen Sie vorsorglich

Unterstützung bei der Aufteilung Ihres Vermögens aus Anlass von Verlust und Vorsorge oder Trennung und Scheidung.

Sie sorgen sich um eine gerechte Aufteilung Ihres Vermögens. Die Zukunft und somit das finanzielle Auskommen Ihnen Nahestehender ist zu regeln. Auch bei hierbei auftretenden Fragen helfe ich Ihnen, sinnvoll und klar Ihren Willen zum Ausdruck zu bringen für einen geplanten Vermögensübergang. Entlasten Sie gleichsam Erben, indem Sie vorsorgen.

Auch das Erbschaftssteuerrecht findet bei den gemeinsamen Überlegungen Berücksichtigung, um hier die Steuerlast bei Erbschaft gering zu halten und Ihre Erben finanziell abzusichern. Ich stehe für eine kostenoptimierte Nachlassabwicklung und berate über Nachfolgeregelungen, die Steuern spart und finanziell sinnvoll ist.

Strafrecht

Strafrecht im familiennahen Kontext

Ich berate und vertrete Sie in strafrechtlichen Fragen familiennaher Delikte.

Nach individueller Absprache vertrete ich Sie auch in anderen Angelegenheiten nach entsprechender Einarbeitung in die Fachthematik.