Kindschaftsrecht regelt die rechtliche Beziehung zwischen Eltern und Kindern.
Als Rechtsanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es um dieses sensible und bedeutende Thema geht. Meine Aufgabe ist es, Sie professionell und verständnisvoll zu unterstützen in Fragen zu Sorgerechts, Unterhalt oder Umgang.
Hier sind wichtige Bereiche, in denen ich Sie im Kindschaftsrecht beraten und vertreten kann, näher beschrieben:
Im Rahmen des Sorgerechts geht es darum, wer die rechtliche Verantwortung für das Kind übernimmt. Das betrifft Entscheidungen in Bezug auf die Erziehung, Gesundheitsversorgung und das allgemeine Wohl des Kindes.
Ich helfe Ihnen bei:
- Klärung des gemeinsamen Sorgerechts
- Antrag auf alleiniges Sorgerecht
- Veränderungen der bestehenden Sorgerechtsregelung
Das Umgangsrecht stellt sicher, dass ein Kind regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen hat, auch wenn diese getrennt leben.
Als Ihr Anwalt unterstütze ich Sie bei:
- Vereinbarungen über Besuchszeiten
- Gestaltung der Umgangsregelung
- Durchsetzung des Umgangsrechts sollten sich Schwierigkeiten ergeben
- Kontakteinschränkung im Sinne des Kindeswohls
Das Kindschaftsrecht regelt auch die finanzielle Versorgung des Kindes. Als Rechtsanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen in allen Angelegenheiten rund um den Kindesunterhalt zur Seite. Mein Ziel ist es, klare und faire Lösungen zu finden, die sowohl Ihrem Kind als auch Ihnen gerecht werden.
Als Ihr Anwalt berate ich Sie umfassend zu:
- Berechnung des Kindesunterhalts nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle.
- Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nur teilweise oder gar nicht nachkommt.
- Überprüfung und Anpassung bestehender Unterhaltsregelungen bei Änderung der Einkommenssituation oder der Bedürfnisse des Kindes.
Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund. In Fällen von Streitigkeiten über das Sorgerecht, Umgangsrecht oder Unterhalt setze ich mich dafür ein, dass die Interessen und Bedürfnisse des Kindes angemessen berücksichtigt werden.
Als Anwalt unterstütze ich Sie bei:
- Verfahren vor dem Familiengericht
- Mediation und außergerichtlichen Einigungen
Für Eltern ist der Vorwurf das Wohl ihres Kindes zu gefährden schwerwiegend, ganz besonders wenn die Herausnahme des Kindes aus der Familie durch das Jugendamt im Raum steht. Als Rechtsanwalt für Familienrecht unterstütze ich Eltern, die mit solchen Vorwürfen konfrontiert werden.
Als Anwalt unterstütze ich Sie bei:
- der Abwehr der Kindesherausnahme
- Vorwürfen der Kindeswohlgefährdung als Rechtsbeistand bei Behördengänge und jeglicher Kommunikation
- Vertretung vor dem Familiengericht
- Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
- Unterstützung bei der Wiederherstellung des Familienlebens
Das Kindschaftsrecht umfasst auch spezielle Fälle, wie zum Beispiel:
- Adoptionen – begleitung des gesamten rechtlichen Prozesses
- Kindesentführungen nach nationem und internationalem Recht
- Vaterschaftsanfechtungen oder -anerkennungen
Kindschaftsrecht ein sensibler Themenbereich
Ich stehe Ihnen mit meinem Fachwissen und meiner langjährigen Berufserfahrung in jeder Phase eines Rechtsstreits oder Konflikts im Bereich des Kindschaftsrechts zur Seite. Ziel ist es, klare und gerechte Regelungen zu finden. Ich stelle das Wohl Ihres Kindes in den Mittelpunkt und gebe Ihnen Sicherheit in rechtlichen Angelegenheiten.
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Sie und Ihr Kind.