Als Anwalt für Familienrecht bearbeite ich hauptsächlich familienrechtliche Mandate.
Ich berate und vertrete Sie aber auch in strafrechtlichen Fragen familiennaher Delikte.
In folgenden
Angelegenheiten zum Familienrecht
berate und vertrete ich Sie
Ich übernehme Mandate in erster und zweiter Instanz,
insbesondere in den Beschwerdeverfahren an Amtsgerichten und Oberlandesgerichten
außerhalb Berlins und am Kammergericht und vertrete Sie natürlich auch dort.
Kindschaftssachen
wie Sorge und Umgang, Fälle der Kindesherausnahmen durch Jugendämter im Rahmen des § 1666 BGB, Adoptionsrecht, Fragen des Pflegekinderrechtes und der Rechte behinderter Kinder.
Ehescheidungen
Ein Scheidungsantrag kann nicht ohne Rechtsanwalt gestellt werden. Sie können jedoch der Ehescheidung, wie bisher auch, ohne anwaltliche Hilfe zustimmen.
Zur Information
individuell zu bewerten.
Anders als viele meiner Kolleginnen und Kollegen habe ich als Anwalt für Familienrecht bewusst darauf verzichtet, auf meiner Internetseite rechtliche Hinweise zum Familienrecht und zum gerichtlichen Verfahren in Familiensachen zu geben, weil ich der Meinung bin, dass solche Hinweise auf Internetseiten verständlicherweise immer nur allgemeiner Art sein können. In Ihrer besonderen Situation können diese eventuell nicht weiterhelfen. Möglicherweise werden Sie in Ihren Erwartungen sogar enttäuscht sein, wenn Ihr konkreter Fall dann ganz und gar anders zu bewerten ist, als es Ihnen solche allgemeinen Hinweise tatsächlich versprechen.