• Rechtsanwalt für Familienrecht

Kindschaftssachen

Kindeswohl

Ihr Anwalt für den Schutz Ihres Kindes

Vertretung des Kindeswohls bei Kindeswohlgefährdung

Das sogenannte Kindeswohl bezieht sich auf ein physische, psychische und emotionale Wohlbefinden eines Kindes. Das Wohl des Kindes steht im Familienrecht immer an erster Stelle bei allen rechtlichen Entscheidungen.

Es kann notwendig werden, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Als Rechtsanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie in allen Angelegenheiten, die das Kindeswohl betreffen. Ich vertrete Sie in Verfahren, in denen der Schutz des Kindes verhandelt wird.

Wenn es um Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung geht, kann ich Sie zu folgenden Schwerpunktthemen beraten und vertreten:

1.

Kindeswohl im Sorgerecht und Umgangsrecht

Bei Streitigkeiten um das Sorgerecht oder Umgangsrecht wird immer das Wohl des Kindes geprüft. Entscheidungen müssen sich an einer gesunden Entwicklung und dem emotionalen Wohl des Kindes orientieren. Im Fokus ist die Fragestellung: Was ist am besten für das Kind.

Ich unterstütze Sie bei:

  • Sorgerechts- und Umgangsregelungen – für eine zuträgliche Entwicklung und zum Schutze des Kindes.
  • Vertretung vor Gericht – Sicherstellung, dass die Bedürfnisse Ihres Kindes bei rechtlichen Entscheidungen Berücksichtigung finden.
  • Schutz des Kindes –  z. B. durch Vernachlässigung, Gewalt oder andere schädliche Einflüsse.
2.

Kindeswohlgefährdung – Schutzmaßnahmen

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche oder seelische Wohl eines Kindes durch das Verhalten eines Elternteils oder Dritter in Gefahr ist. In solchen Fällen ist schnelles Handeln erforderlich. Ich stehe Ihnen zur Seite.

Sie erfahren Unterstützung um:

  • Gefährdungen durch Vernachlässigung, Misshandlung oder psychische Belastungen schnell und effektiv rechtlich anzugehen.
  • Schutzmaßnahmen zu beantragen – z. B. den Ausschluss eines Elternteils vom Umgangsrecht oder das Eingreifen des Jugendamtes.
  • Gerichtliche Anordnungen, wie einstweilige Verfügungen, zu erwirken, die das Kind schützen.
3.

Verfahren zur Kindeswohlgefährdung

Wenn das Kindeswohl in Gefahr ist, können gerichtliche Verfahren notwendig werden. Diese Verfahren können sehr emotional und belastend sein. Als Ihr Anwalt unterstütze ich Sie mit der nötigen Erfahrung und Entschlossenheit.

Dabei kann es um folgende Themen gehen:

  • Verfahren vor dem Familiengericht – durchsetzen von Schutzmaßnahmen für das Kind
  • Zusammenarbeit mit dem Jugendamt – Lösungen aufzeigen, die das Wohl des Kindes sichern
  • Sorgerechtsverfahren – erwirken des alleinigen Sorgerechts
4.

Unterstützung bei Beteiligung des Jugendamtes

Das Jugendamt spielt eine wichtige Rolle im Schutz des Kindeswohls und kann in Fällen von Kindeswohlgefährdung unterstützend tätig werden.

Als Anwalt für Familienrecht berate ich Sie bei der:

  • Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit dem Jugendamt für eine Lösungsfindung im Sinne des Kindes
  • Begleitung bei Jugendamtsgesprächen für die Sicherstellung, dass Ihre Interessen zielführend kommuniziert werden und beschloßene Maßnahmen im besten Interesse des Kindes sind.
  • Vertretung in Verfahren in Kindeswohlfragen, in denen das Jugendamt involviert ist
5.

Einstweilige Verfügungen und andere Schutz­maß­nahmen

Es kann notwendig werden in dringenden Fällen schnell zu handeln. Um das Kind vor weiterer Gefährdung zu schützen, müssen sofortige Maßnahmen ergriffen werden.

Ich unterstütze Sie bei der Einleitung und Durchsetzung von:

  • Einstweiligen Verfügungen – für einen sofortigen Schutz des Kindes
  • Ausschluss eines Elternteils aus der Wohnung – bei häuslicher Gewalt oder Missbrauch
  • Beantragung begleiteter Umgänge – um sicherzustellen, dass das Kind in einer sicheren Umgebung mit dem Elternteil in Kontakt bleiben kann.

Für den Schutz des Kindes

Das Wohl Ihres Kindes zu sichern hat oberste Priorität. Ich stehe Ihnen mit all meiner Erfahrung zur Seite!

Bei den Themen Klärung des Sorgerechts, Schutz vor Kindeswohlgefährdung und bei einer Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ist es mein Ziel, die besten rechtlichen Lösungen für Ihr Kind zu finden und sicherzustellen für seine optimal Entwicklung.

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Wenn Sie Fragen zum Thema Kindeswohl oder Kindeswohlgefährdung haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, kann ich mich für Sie und Ihr Kind einbringen.
Gemeinsam finden wir die beste Lösung.

Symbolbild Umgangsrecht

Umgangsrecht

Sie Unterstützung bei der Regelung des Umgangsrechts
Symbolbild Sorgerecht

Sorgerecht

Anwaltliche Unterstützung bei der Bewältigung von Sorgerechtskonflikten
Symbolbild Kindeswohlgefährdung

Kindeswohlgefährdung

Unterstützung für Eltern bei drohender Kindesherausnahme
Symbolbild Kindesunterhalt

Kindesunterhalt

Ihre Unterstützung bei allen Fragen rund um die finanzielle Absicherung Ihres Kindes